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Videoüberwachung Einzelhandel

Sichern Sie Ihr Eigentum gegen Vandalismus und Diebstahl in Verkaufsräumen, Lager, Werkstätten und Servicebereichen mit einer zuverlässigen Videoüberwachung / Überwachungskamera!

 

Angebot Videoüberwachung Einzelhandel


Jeder Geschäftsinhaber hat sich schon mit diesem Thema beschäftigt, und spätestens bei der Inventur zeigen die Zahlen eine erschreckende Differenz zwischen dem Soll-Zustand und dem tatsächlichen Warenbestand.

Die Inventurdifferenz im deutschen Einzelhandel hat mittlerweile die 3 Mrd. Marke überschritten, die zu gut einem Viertel der organisierten Kriminalität zugeordnet wird. Könnte da eine Überwachungskamera helfen?

 

Tipps zur Videoüberwachung im Einzelhandel

 

Oft sind es rechtliche Bedenken, die einen sinnvollen Einsatz der Videosicherheitstechnik bzw. einer Überwachungskamera verhindern, da die Aussagen hierzu sehr widersprüchlich sind.  





Artikel 1 - 30 von 32

Planung einer Videoüberwachung für den Einzelhandel

Vor dem Kauf und Einsatz von Überwachungskameras ist eine detailierte Planung zwingend notwendig, da die Investition einer solchen Anlage je nach Größe einige 10.000€ umfassen kann. Kleinere Ladenlokale mit weniger als 200m² kommen schon mit ca. 3.000€ aus. In beiden Fällen wäre die Investition vergebens, wenn das Ergebnis der Videoaufnahmen per Überwachungskamera nicht zur Aufklärung der Straftat führen würde.


 

Folgende Punkte sind zu beachten:


1. Position und Blickrichtung der Überwachungskamera

Die Installationshöhe der Überwachungskamera sollte 2,50m nicht unterschreiten, ideal wären 3,50m, abhängig von dem zu überwachenden Bereich. Hohe Regale könnten auch einen höheren Platz für die Kamera notwendig machen.

Gerade bei Kameras im Eingangsbereich sollte darauf geachtet werden, dass die Blickrichtung nicht von innen nach außen stattfindet, da sich das Gegenlicht als sehr störend auswirkt und die Auswertung der Kamera von zum Beispiel Gesichtern verhindert. Gegenlichtkompensation und WDR helfen zwar bei der Minimierung, aber es wäre sinnvoller, dies im Vorfeld zu vermeiden und die Überwachungskamera sinnvoller anzubringen.

Die Bildwinkel der verschiedenen Kameras sollten sich für eine lückenlose Überwachung überlappen.

 

 

2. Brennweite bzw. horizontaler Bildwinkel

Das Objektiv der Kamera sollte genau den Bereich erfassen, der für diese Kamera bestimmt ist. Hier helfen Überwachungskameras mit einer variablen Brennweite, die sich manuell oder elektronisch verstellen lassen (übliche Brennweiten sind 2,8mm - 12mm => 95° - 35°).

Bitte bedenken Sie, dass sich die Objekte bei kleinerer Brennweite bzw größerem Winkel verkleinern. Wenn festgestellt wird, dass die Gesichter nicht mehr zu erkennen sind, sollte man eine größere Brennweite der Überwachungskamera verwenden bzw einen kleineren horizontalen Bildwinkel verwenden.

 

3. Bauform der Kamera

Es gibt Domekameras, auch Kuppelkameras genannt, die sich für den Innenbereich anbieten, da sie ein eleganteres Design der Kamera als andere Bauformen besitzen. Hingegen sind Bulletkameras öfter im Außenbereich anzutreffen. da die Domekameras, außen montiert, bei zu starker Sonneneinstrahlung des Öfteren mit unerwünschten Reflektionen zu kämpfen haben.

Wenn die Kontrolle und Steuerung der Überwachungskameras aktiv verwaltet wird (in größeren Kaufhäusern gibt es eine sogenannte Monitoring-Station mit Wachpersonal), kommt auch eine PTZ-Kamera infrage, die schwenk-und neigebar ist und in der Regel auch über einen optischen Zoom verfügt, mit dem die Objekte herangezoomt werden können.

 

4. Auflösung der Überwachungskameras

Es gibt eine große Auswahl an verschiedenen Auflösungen für eine Überwachungskamera, von HD (720P) bis hin zu 12MP. es haben sich die Full HD Auflösung (1080P) und für detailreichere Aufnahmen die 5MP Auflösung etabliert.

Seit einiger Zeit gibt es sogenannte 4K Kameras, die eine Auflösung von 8,3MP anbieten. Dies kann bei speziellen Aufgaben (Einsatz einer Kamera bei gorßen Parkplätzen) sinnvoll sein, bei der Überwachung eines Ladenlokals wäre es in den meisten Fällen überdimensioniert, denn die Videodaten müssen ja auch gespeichert werden. Eine 4K Kamera nimmt etwa 4x soviel Speicherplatz in Anspruch. Da die Kompressionsverfahren der Hersteller immer besser werden, könnten 4K Kameras auch in Zukunft eine Alternative zu 5MP Kameras sein.

 

5. Welche Bereiche sind zu überwachen?

Generell sind die Ein- und Ausgänge und der Verkaufsraum abzudecken. Kameras im Kassenbereich zu installieren setzt eine Notwendigkeit voraus, die im Einzelfall mit einem Datenschutzbeauftragten abgesprochen werden müssten.

Das Lager oder Laderampen hingegen sind weniger kritisch, weil hier der Schutz des Eigentums im Vordergrund steht.

Sozialräume und sanitäre Anlagen sind selbstverständlich tabu. Eine verdeckte Videoüberwachung oder die Tonaufzeichnung sind eingehend zu prüfen und mit einem Datenschutzbeauftragten abzusprechen. Hier gibt es Gründe, die aber sehr fundiert und protokolliert angegeben werden müssen.

Kameras, die außen installiert sind oder Kameras, die vom Innenbereich aus den Außenbereich erfassen, sind rechtlich bedenklich, da öffentlicher Raum überwacht wird, ohne das ein begründetes Interesse des Anlagenbetreibers vorliegt. Hier ist die Wahl des Kamerainstallationsortes sehr wichtig. Bürgersteige sind tabu.

 

6. Aufzeichnung von Videodaten (Rekorder)

Bei den meisten Videoüberwachungssystemen werden die Videostreams auch aufgezeichnet, zum Beispiel per Rekorder. Hier gilt es, ebenfalls wieder in Absprache mit einem Datenschutzbeauftragten, festzulegen, wie lange die Aufzeichnungen archiviert werden können.

Die Größe der Rekorderfestplatte ist entscheidend für die Aufzeichnungsdauer. Wenn festgestellt wurde, wie lange die Aufnahmen archiviert werden dürfen, kann auch die notwendige Festplattenkapazität für den Rekorder definiert werden. Ein grober Anhaltspunkt sind 45GB pro Tag pro Kamera.

Eine entscheidende Rolle für die genaue Bestimmung des Rekorders samt Festplatte sind Kameraauflösung, Kamerabilder pro Sekunde (fps), Kompressionsfaktor (H.264/H.265) und Bewegung im Bild, Helligkeit der Szene bzw Rauschen im Bild und nicht zuletzt die geplante Aufnahmedauer (werktags, zu Öffnungszeiten, usw).

Für eine detailierte Bestimmung gibt es Berechnungstools im Internet.

Unser Service Team steht Ihnen unter unserer Hotline 02433 / 964 25 80 sehr gerne zur Verfügung, um für sie die notwendige Speicherkapazität für den Rekorder auszurechnen.

Wenn alle Kameras und deren Installationsorte festgelegt sind, wird der Rekorder entsprechend der Anzahl der Kameraeingänge ausgesucht.

 

Welchen Zweck können Überwachungskameras noch erfüllen?

Neben der eigentlichen Überwachungsfunktion dienen Überwachungskameras auch zu Marketingzwecken. So können Personen, die das Ladenlokal betreten und verlassen, auch gezählt werden.

Neben der Zählung sind die Bewegungsmuster von Kunden, sogenannte "Heatmaps", sehr aufschlussreich, um festzustellen, welchen Weg die Besucher durch das Geschäft wählen. Damit verbunden lässt sich auch die Verweildauer, also wie lange sich die Kunden vor bestimmten Produkten oder Regalen aufhalten, messen, um so festzustellen, ob Produkte richtig platziert sind.

Weitere interessante Funktionen sind Warteschlangendetektion im Kassenbereich und Konversionsrate (das Verhältnis von Besucheranzahl zu Verkaufszahlen).

Wenn Sie Interesse an der Analyse solcher Kaufverhalten haben und die Kameras auch zum Zweck der Videoanalyse einsetzen wollen, sind die Positionen der Kameras sehr wichtig. Es sollte von vornherein klar sein, welche Bestimmung die Kameras haben. Überwachungskameras, die zum Beispiel zählen, sollten 90° nach unten zeigen. Diese Position ist für die meisten Überwachungszwecke ungeeignet.

Wir sind auf diese Art der Retail-Analyse spezialisiert und beraten Sie sehr gerne! Testen Sie uns!

 

Ist die Installation der Videoüberwachung im Ladenlokal oder im Lager zulässig?

Bevor sie sich für den Kauf eines Videoüberwachungssystems entscheiden, wäre es ratsam, die notwendigen Informationen einzuholen, damit es später nicht zu Problemen und im schlimmsten Fall zur Entfernung der Anlage führt. Ein erste Orientierungshilfe finden Sie in dem bundeseinheitlich geltenden Dokument Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen. Der §4 des BDSG (neue Fassung) regelt die Voraussetzung einer Videoüberwachung für nicht-öffentliche Stellen, die Bereiche, die der Öffentlichkeit zugängig sind, überwachen.

Es gilt immer das Prinzip der Erforderlichkeit. Sind zum Beispiel Maßnahmen gegen einen Diebstahl mit einfachen Mitteln wie ein Vorhängeschloß möglich, wird die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Frage gestellt. Hierzu gibt es einen interessanten Artikel über Videoüberwachung und Datenschutz. Hier finden Sie auch eine Liste der für die jeweiligen Länder zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden.

 

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